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Schulische Voraussetzung für den Bildungsgang der BOS:

Mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik* oder

Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Klasse des Gymnasiums oder

Abschluss von Vorklasse oder Vorkurs mit mindestens Note 4 in allen Fächern oder

Mindestens Notendurchschnitt von 3,5 in einer Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik

 

Wer eine erfolgreiche Berufsausbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss besitzt, wird in die Vorklasse der Berufsoberschule aufgenommen, wenn er in einer Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik einen Notendurchschnitt von mindestens 3,7 erzielt, wobei keine Note schlechter als 4 sein darf.

 

Notwendige berufliche Vorbildung:

Mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder

Mindestens zweijährige schulische Berufsausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung oder

Bestandene Anstellungsprüfung in eine Laufbahn des mittleren oder gehobenen nichttechnischen Dienstes oder bestandene Dienstanfängerprüfung für den mittleren technischen Dienst oder

Mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung

 

Das Masernschutzgesetz gilt seit dem 1. März 2020. Alle nach 1970 geborenen Personen, die eine Schule oder Gemeinschaftseinrichtung besuchen, müssen den Impfschutz nachweisen.
Die Schulleitungen sind als sog. „Leiter der Einrichtung“ vom Gesetzgeber verpflichtet, den Masernschutz der Schülerinnen und Schüler zu überprüfen, durch den Impfausweis oder Impfbescheinigung (§ 22 Abs. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz) über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern (zwei Masern-Impfungen).

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