Slide background
Slide background
Slide background
Slide background
Slide background
Slide background
Slide background
Slide background
Slide background
Slide background
Slide background

Allgemeine Informationen zur Fachoberschule


Abschlüsse Die Fachoberschule führt über die Jahrgangsstufen 11 und 12 zur Fachhochschulreife, die den Schülerinnen und Schülern das Studium aller Studiengänge an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule) ermöglicht. Die gewählte Ausbildungsrichtung stellt dabei keine Einschränkung hinsichtlich der Auswahl der Studiengänge dar.
Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in Jahrgangsstufe 12 ist ein Aufstieg in die 13. Jahrgangsstufe möglich. So kann die fachgebundene Hochschulreife erworben werden, die ein Studium fachlich einschlägiger Studiengänge an Universitäten ermöglicht. Bei Nachweis von Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache wird die allgemeine Hochschulreife verliehen, die zum Studium aller Studiengänge an Fachhochschulen und Universitäten befähigt.


ZulassungsvoraussetzungenGrundsätzlich steht die Fachoberschule Schülerinnen und Schülern mit einem Abschluss der Realschule, der Wirtschafts- oder der Mittelschule (M-Zug) oder der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums offen.
Schülerinnen und Schüler mit einem mittleren Schulabschluss müssen einen Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik vorweisen können, bei Gymnasiasten genügt die Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Jahrgangsstufe unabhängig von einem Notendurchschnitt. Ferner befähigt der Abschluss der Vorklasse mit mindestens Note 4 in allen Fächern zum Vorrücken in die 11. Jahrgangsstufe.

 

Das Masernschutzgesetz gilt seit dem 1. März 2020. Alle nach 1970 geborenen Personen, die eine Schule oder Gemeinschaftseinrichtung besuchen, müssen den Impfschutz nachweisen.
Die Schulleitungen sind als sog. „Leiter der Einrichtung“ vom Gesetzgeber verpflichtet, den Masernschutz der Schülerinnen und Schüler zu überprüfen, durch den Impfausweis oder Impfbescheinigung (§ 22 Abs. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz) über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern (zwei Masern-Impfungen).


Allgemeinbildene Fächer Unabhängig von der gewählten Ausbildungsrichtung werden alle Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule in den allgemeinbildenden Fächern Deutsch, Englisch, Geschichte, Sozialkunde, Religionslehre und Sport unterrichtet. Die genaue Anzahl der Stunden in den verschiedenen Jahrgangsstufen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Jahrgangsstufe

Vorkurs halbjährig

Vorklasse

11

12

13

Religionslehre 1   1   2 1
Deutsch 2 8 2 4 5
Englisch 2 8 2 4 5
Geschichte     2    
Sozialkunde       2  
Geschichte / Sozialkunde   2     2
Mathematik 2 8 3 4 5
Sport 2       2  
Summe allgemein­bildende Fächer 6 27 9 18 18
Summe Profilbereich - 6 7 12 10
Wahlpflichtfach -   1 3 4 4 4 4,5
Summe gesamt 6 33 17 34 32
bei Wahl der zweiten Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife       36 34
Fachpraktische Ausbildung - - 19 - 20 6,7 -

-

 

1 im Falle des Art. 47 Abs. 1 BayEUG: Ethik
2 nicht einbringungsfähig (§ 35 Abs. 4)
3 Förderunterricht
4 Wegen des geringen Umfangs kann ein weiteres Wahlfach hinzugewählt werden.
5 Davon 2 Wochenstunden gestaltet als Seminar (§ 17), die im Falle von § 17 Abs. 3 entfallen.
6 hiervon eine Wochenstunde fachpraktische Anleitung und eine Wochenstunde fachpraktische Vertiefung gemäß Lehrplan
7 Zeitstunden oder entsprechende Blöcke

Diese Website nutzt Cookies. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen > siehe Datenschutzerklärung